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Über die französische E-Rechnungsreform

In Frankreich wird die elektronische Rechnungsstellung zur Pflicht. Hier erfahren Sie, was die Reform umfasst, für wen sie gilt und welche Fristen wichtig sind.

Was ist eine E-Rechnung?

  • Rechnungen werden in einem strukturierten elektronischen Format ausgetauscht - nicht mehr als PDF oder eingescanntes Papierdokument.

  • Die Software des Empfängers liest sie automatisch ein - eine manuelle Eingabe entfällt.

  • Frankreich akzeptiert folgende Formate:

    • UBL

    • CII

    • ein hybrides Format, das eine strukturierte Datendatei mit einer lesbaren Bilddatei kombiniert - genau das ist Factur-X.

Ab wann muss ich E-Rechnungen empfangen können?

  • Ab dem 1. September 2026.

  • Das gilt für jedes in Frankreich ansässige und umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen.

  • Die Unternehmensgröße spielt dabei keine Rolle - alle starten am selben Tag.

  • Genau diesen Teil unterstützt Billdu.

Und der Versand? Gehört er nicht zur selben Reform?

  • Doch, aber er wird gestaffelt nach Unternehmensgröße eingeführt:

    • Großunternehmen (GE) und mittelgroße Unternehmen (ETI): ab 1. September 2026

    • KMU (PME) und Kleinstunternehmen: ab 1. September 2027

  • Billdu unterstützt den Versand noch nicht.

Für wen gilt die Empfangspflicht?

  • Für jedes in Frankreich ansässige und umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen.

  • Sie betrifft inländische B2B-Transaktionen.

  • Anders als beim Versand gibt es beim Empfang keine Übergangsfrist nach Unternehmensgröße - alle müssen zum selben Datum bereit sein.

Gut zu wissen: Billdu deckt derzeit den Empfangsteil der Reform ab. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Was Billdu aktuell unterstützt".


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